Wenn der Zugang zum Heim versperrt ist
Auch der schönste Urlaub ist einmal zu Ende. Nun ist wieder Alltag angesagt. Was bleiben sind die schönen Erinnerungen und eventuell auch die Bekanntschaften, die während des Urlaubs geschlossen wurden. Doch zuweilen verläuft der Übergang vom Urlaub zum Alltag nicht reibungslos. Steht man wieder mit seinen Koffern vor seinem Haus, stellt man fest, dass der eigene Schlüssel nicht mehr auffindbar ist. Auch die Familienmitglieder wissen von nichts bzw. haben keinen Schlüssel dabei, alles Suchen ist vergebens. Da hilft nichts, nun muss ein Schlüsseldienst ran. Dabei gibt es einige Möglichkeiten, die Folgen einzugrenzen. Der Ratgeber klärt auf, was in einem solchen Fall getan werden kann.
Faire und seriöse Schlüsseldienste finden Sie unter den Gelben Seiten für Kiel: https://schluesseldienst.gelbeseiten.de/kiel
Unseriöse Schlüsseldienste vermeiden
Bekanntlich tummeln sich unter den Schlüsseldiensten eine Menge schwarzer Schafe, welche die Notlage ihrer Kunden sowie die Rechtslage in Deutschland ausnutzen, dass der Schlüsseldienst kein rechtlich geschützter Begriff und auch kein Handwerk mit den üblichen Ausbildungsverfahren darstellt. Das bedeutet, dass sich im Endeffekt theoretisch jeder als Schlüsseldienst ausgeben kann. Um an einen seriösen Vertreter zu gelangen, muss also die Spreu vom Weizen getrennt werden. In dem Ratgeber wird aufgeklärt, wie unseriöse Schlüsseldienste vermieden und abgewehrt werden können.
Der erste Eindruck und die ersten Überprüfungen
Zunächst sollte die Vorstellung des Schlüsseldienstes im Telefonbuch, Branchenführer und Internet einen seriösen Eindruck hinterlassen, wozu gehört, dass die Anschrift und die Adresse korrekt aufgeführt sind. Die meisten Kunden schätzen einen Schlüsseldienst vor Ort, weil dieser schneller kommt und durch den gemeinsamen Ort eine gewisse Vertrauensbasis gegeben sein sollte. Denn ein Schlüsseldienst vor Ort ist auf das Wohlwollen seiner Nachbarn angewiesen und vermeidet schon aus eigenem Interesse einen schlechten Ruf. In diesem Sinne kann es helfen, im Internet vorher nach dem anvisierten Schlüsseldienst zu googeln und auf dem Impressum seiner Homepage zu überprüfen, ob es sich wirklich um einen Vor-Ort-Betrieb handelt.
Mit Call ID Spoofing eine Vor-Ort-Nummer vortäuschen
Manche Schlüsseldienste sind so gerissen, dass sie in jedem Ort eine Vor-Ort-Nummer vortäuschen, in Wirklichkeit aber ein überregional agierender Betrieb mit angeschlossenem Callcenter und entsprechenden Wartezeiten sind. Zudem beauftragen diese Firmen oftmals Subunternehmen, um den Preis zu drücken, wobei die Qualität der Mitarbeiter des Subunternehmens stark zu wünschen übrig lässt. Solche Schlüsseldienste nutzen die Technologie „Call ID Spoofing“, um sich für jeden Ort eine Telefonnummer auszuwählen. Eine typische Callcenter-Atmosphäre am Telefon ist bereits ein ernstes Warnsignal. Ein weiteres Mittel besteht darin, beim Telefonat noch einmal gezielt nachzufragen, ob der Schlüsseldienst im Ort ansässig ist. Wird diese Frage bejaht und es stellt sich heraus – entweder durch eine lange Wartezeit oder anhand des Autokennzeichens des Mitarbeiters –, dass die Antwort erlogen ist, gilt dies im Rechtswesen als Vortäuschung falscher Tatsachen, sodass die Rechnung beanstandet werden kann.
Methoden, um den Preis zu drücken
Ein anderer Trick, um den Preis zu drücken, bezieht sich darauf, dass gelegentlich zwei Mitarbeiter anrücken und sich am Ende doppelt bezahlen lassen. Dabei ist das Öffnen von verschlossenen Türen mit den heutigen technischen Möglichkeiten für Techniker, bei denen ebendieses der Beruf ist, ein Kinderspiel und meistens mit einem einfachen Dietrich in wenigen Handgriffen erledigt. Auch kann der Preis unter Vortäuschung einer schweren Arbeit gedrückt werden, indem gleich mit voller Montur angerückt und mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird. Hierbei hilft es, die Arbeit sofort zu beenden und die Mitarbeiter wieder fortzuschicken. Das Recht dazu hat der Kunde.
Wucher und Nötigung nicht hinnehmen
Um ähnliches Ungemach zu vermeiden, sollten alle relevanten Fragen, wozu insbesondere die Rechnung gehört, gleich im Vorfeld geklärt werden. Dann gilt der vereinbarte Festpreis als verbindlich und darf nicht höher ausfallen als vorgesehen. Sollte der Mitarbeiter trotzdem einen höheren Preis verlangen, braucht nicht mehr gezahlt werden als vereinbart und die Rechnung sollte an die Verbraucherzentrale gehen. In diesem Zusammenhang ist es unzulässig, den Kunden unter Druck zu setzen. Drohungen, bei Nichtbezahlung die Tür wieder zuzusperren, erfüllen den Straftatbestand der Nötigung, während auch Drohungen, dass sich die Rechnung andernfalls erhöhe, null und nichtig sind. Der Schlüsseldienst darf dem Kunden nur den Preis berechnen lassen, der ihm für diese Dienstleistung zusteht und der wiederum nicht unter Wucher fällt. Als Preise für einen Schlüsseldienst gelten 150 Euro und 250 Euro für einen Nacht- oder Feiertagszuschlag als absolute Höchstgrenze.
Bildquelle: https://cdn.pixabay.com/photo/2016/11/06/17/45/key-1803569_960_720.jpg
19. November 2018 06:11